Kirchenvorstand der König-Christus-Gemeinde
Der Kirchenvorstand wird von den Gemeindemitgliedern gewählt. Er leitet die Kirchengemeinde zusammen mit einem hauptamtlichen Pfarrer, der durch sein Amt zum Kirchenvorstand gehört. Der Kirchenvorstand trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Der Kirchenvorstand ist auch "Arbeitgeber" der Angestellten einer Gemeinde, wie zum Beispiel Pfarrer, Diakonie, Kirchemusiker oder Kita-Angestellte. Gemeinsam mit den Hauptamtlichen nimmt der ehrenamtliche Kirchenvorstand die geistliche Leitung der Gemeinde wahr.